Das UNESCO-Übereinkommen

Das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes (SR 0.440.6) wurde am 17. Oktober 2003 von der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet und trat am 20. April 2006 in Kraft. Es ergänzt das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt von 1972 (SR 0.451.41), welches materielles, unbewegliches Erbe zum Gegenstand hat. Komplementär ist es auch zum 2005 verabschiedeten UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (SR 0.440.8), da kulturelle Vielfalt massgeblich auf dem Reichtum des immateriellen Kulturerbes gründet. Bis zum heutigen Tag sind über 120 Staaten dem Übereinkommen beigetreten (vollständige Liste der Vertragsstaaten).

Die wichtigsten Elemente des Übereinkommens sind:

- die Verpflichtung der Vertragsstaaten, auf nationaler Ebene und im Rahmen internationaler Zusammenarbeit günstige Rahmenbedingungen für die Praxis und Überlieferung des immateriellen Kulturerbes zu schaffen

- die Anerkennung der Träger des immateriellen Kulturerbes (Gemeinschaften, Gruppen und Individuen, die dieses Erbe schaffen, pflegen und weitergeben)

- die Schaffung einer „Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" und einer „Liste des dringend bewahrungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes" sowie die Errichtung eines „Fonds für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes", der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Bewahrungsmassnahmen finanziell und technisch unterstützt

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