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Aargau

Der Kanton Aargau ist geprägt durch ein vielfältiges Kulturschaffen und ein breites Kulturangebot. Er ist einer der ersten Kantone, der mit seinem Kulturgesetz von 1968 die Förderung und Pflege von Kultur als Staatsaufgabe in der Verfassung verankerte. Indem das Kulturgesetz der Vielfalt der Kultur, der Kulturförderung, der Teilhabe der Bevölkerung und der Kulturpflege einen hohen Stellenwert zumisst, knüpft es an das historisch begründete Selbstverständnis des Aargaus als «Kulturkanton» an. Die Bezeichnung führt ins frühe 19. Jahrhundert zurück. Die «Gesellschaft für vaterländliche Kultur», welche im Jahr 1811 im Kanton Aargau gegründet wurde, brachte im Verlaufe der Zeit unterschiedliche kulturelle Vereinigungen und Einrichtungen hervor. So entstand der Nährboden für kulturelle Vereine im städtischen und ländlichen Milieu.

Kanton Aargau

Abteilung Kultur