Alpenverlosung

Das alpwirtschaftlich nutzbare Land gehört im Kanton Obwalden zum grössten Teil den Alpgenossenschaften und Korporationen. Diese jahrhundertealten Körperschaften sind für die Verwaltung und Pflege des Weidelands zuständig. Sie entscheiden, wer welche Flächen unter welchen Konditionen wie lange nutzen darf. In fünf der sieben Gemeinden (Giswil, Kerns, Lungern, Sachseln und Sarnen) erfolgt die Vergabe der einzelnen Alpen – sofern die Nachfrage grösser ist als das Angebot – per Losentscheid. In Kerns beispielsweise teilen acht verschiedene Genossenschaften und Korporationen insgesamt 4653 Hektaren Weideland zu, das gemäss neustem Alprecht für zwölf Jahre von der gleichen Person bewirtschaftet werden kann. Am Tag der Verlosung versammeln sich die Alpgenossen respektive die Korporationsbürger in einem grossen Restaurantsaal oder gar in einer Mehrzweckturnhalle. Die Losverfahren variieren von Gemeinde zu Gemeinde. In Lungern würfelt man, in Kerns zieht man Loskugeln aus einem Butterfass. Ein Wurf oder ein Griff entscheidet über Haben oder Nicht-Haben, über ertragreiche oder weniger ertragreiche Weideflächen, kurz: über die zukünftigen wirtschaftlichen Perspektiven der eigenen Landwirtschaft. Am letzten Lostag in Kerns im Jahr 2019 ging rund die Hälfte der Aspiranten ohne Alprecht aus. Sie waren in der Folge gezwungen, die Versorgung ihres Viehs während der Alpzeit anderweitig zu organisieren – beispielsweise durch Einkauf von Sömmerungsrechten auf fremden Alpen.


Detailbeschreibung

Alpenverlosung (PDF, 287 kB, 23.08.2024)Ausführliche Beschreibung


Kategorie


Kanton

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Alpgenossenschaft Kerns ausserhalb der steinernen Brücke
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Alpgenossenschaft Kerns
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Korporation Sachseln
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Korporation Schwendi-Wilen, Sarnen
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Teilsame Obsee, Lungern
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Teilsame Dorf, Lungern
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Teilsame Obsee, Lungern
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