Eine Geteilschaft ist ein Arbeits- oder Besitzkollektiv. Dabei verfügen die Geteilen über bestimmte Rechte und Pflichten, die in schriftlich festgelegten Statuten und Reglementen geregelt sind. Zu den Pflichten der Geteilen gehört insbesondere die Teilnahme am Gemeinwerk und die Übernahme von Ämtern, zu den Rechten die Nutzung gemeinsamer Güter und Einrichtungen.
Das Geteilschafts- bzw. Genossenschaftswesen hat sich im Wallis aus den mittelalterlichen Bauernzünften herausentwickelt. Mit Regelwerken und Ordnungen organisierten die Geteilschaften während Jahrhunderten das bäuerliche Wirtschaftsleben des Wallis. Sie regelten insbesondere die Nutzung gemeinsamer Güter wie Wasser, Wald oder Alpweiden und waren für Bau und Unterhalt kollektiver Werke wie Wasserfuhren, Wege, Alpeinrichtungen oder Backöfen zuständig. Trotz des geänderten Umfeldes nehmen die Geteilschaften im Wallis auch in heutiger Zeit wichtige juristische, wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Funktionen wahr.
Ein grundlegendes Anliegen der Geteilschaften war seit jeher die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen der langfristigen Erhaltung der Ressourcen einerseits und deren optimaler Nutzung anderseits. Zudem wirkt die kollektive Verwaltung und Nutzung von Gütern kostensparend und stärkt den Zusammenhalt unter den Mitgliedern und das Verantwortungsgefühl gegenüber dem Gemeinwesen. Diese ökologischen und sozialen Funktionen verleihen dem Geteilschaftswesen ein Zukunftspotenzial.