Schaffhausen

Schaffhausen

Schaffhausen zählt rund 80'000 Einwohner und liegt als einziger Kanton der Schweiz nördlich des Rheins. Das Kantonsgebiet ist dreigeteilt in den südlichen (unteren) Kantonsteil, den Hauptteil mit der Hauptstadt Schaffhausen und den östlichen (oberen) Kantonsteil. Schaffhausen ist ein ausgeprägter Grenzkanton mit rund 152 km gemeinsamer Grenze mit Deutschland und rund 34 km gemeinsamer Grenze mit den benachbarten Kantonen Zürich und Thurgau.

Das immaterielle Kulturerbe des Kantons Schaffhausen

Der Kanton Schaffhausen wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stark industrialisiert, vor allem im Zentrum um die Stadt Schaffhausen. Die Mechanisierung der Landwirtschaft im 20. Jahrhundert und die steigende Mobilität der Bevölkerung haben zudem zu grossen Veränderungen in den hergebrachten (dörflichen) Sozialstrukturen geführt. Diese Entwicklungen führten dazu, dass viele traditionelle Formen des immateriellen Kulturerbes, wie sie sich zum Beispiel in den voralpinen Regionen der Schweiz erhalten haben, nicht mehr gepflegt wurden und verloren gegangen sind.

Ziel der Arbeiten bei der Ermittlung des heute noch gepflegten immateriellen Kulturerbes im Kanton Schaffhausen war es, solche Beispiele zu identifizieren, die für sich historische Relevanz verbunden mit Alleinstellungsmerkmalen und einem hohen Wiedererkennungsgrad für die Bevölkerung im Kanton Schaffhausen beanspruchen können. Damit ist es gelungen, Traditionen in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen, die in anderen Kantonen wahrscheinlich nicht hätten berücksichtigt werden können, die aber für den Kanton Schaffhausen über ein hohes Identifikationspotential verfügen.

Die in der Liste berücksichtigten lebendigen Traditionen des Kantons Schaffhausens sind die «Schaffhauser Weinkultur», das «Weidlingsfahren und der Weidlingsbau», die «Rheinfallbeleuchtung und Feuerwerk», die «Traditionen um den Munot», die «Bauerngärten in Osterfingen», das «No e Wili Freilichtspiel» sowie das Uhrenhandwerk (als Teil der gesamtschweizerischen Tradition). Weitere lebendige Traditionen, die in der Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz nicht berücksichtigt wurden, sind der Schaffhauser Fasnachtsumzug, die Herstellung von Silberwaren sowie die Bräuche der Gesellschaften und Zünfte.

Kulturförderung und -pflege

Grundlage der Kulturförderung ist das Kulturgesetz vom 9. Januar 2006 (SHR 441.100). Art. 5 Abs. 2 definiert die Breite der Kulturförderung und gibt dem Kanton den Auftrag, sich für die Förderung und Vermittlung zeitgenössischer Kultur und die Bewahrung, Pflege, Erforschung sowie Vermittlung des überlieferten Kulturgutes einzusetzen. Damit ist der Bereich des immateriellen Kulturerbes ausdrücklich genannt. Die Förderpraxis bildet denn auch diesen gesetzlichen Auftrag ab.

Staatliche Institutionen, wie Archive, Museen und Bibliotheken im Kanton Schaffhausen befassen sich ebenfalls mit Aspekten der Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Daneben engagieren sich private Trägerschaften, wie zum Beispiel der Munotverein, für den Erhalt von immateriellem Kulturerbe im Kanton Schaffhausen.

Kontakt

Kanton Schaffhausen, Fachstelle für Kulturfragen
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